Kehrt Cupfinal nach 90 Jahren in den Letzigrund zurück?

Der allererste Schweizer Cupfinal fand 1926 im damals von FCZ-Mitgliedern in Fronarbeit erstelllten nigelnagelneuen Letzigrund-Stadion statt (GC – FC Bern 2:1). Wie FCZ-Präsident und Komiteemitglied der Swiss Football League Ancillo Canepa heute am Rande des traditionellen Fantalks im FCZ Museum bekanntgab, stehen die Chancen gut, dass im kommenden Mai 2016 zum 90-Jahr Jubiläum dieses Ereignisses der grösste Feiertag des Schweizer Fussballs erstmals wieder in der FCZ-Heimat gefeiert wird.  In den Anfangsjahren des Schweizer Cups hatte der Final auch noch je zwei Mal in zwei weiteren Zürcher Stadien, dem Hardturm und auf dem Förrlibuck stattgefunden, letztmals im Jahre 1936 (Young Fellows – Servette 2:0). Das Stade de Genève wäre für 2016 eine weitere Variante, aber Zürich ist Favorit. Im St.Jakob Park findet im selben Monat der Europa League-Final statt, und im Wankdorf liegt bekanntlich wieder Kunstrasen.

Auf diesem will sich der FCZ am Donnerstag 29.Oktober bei YB für den Viertelfinal qualifizieren. Der Vorverkauf für die Tickets für diesen Showdown sind seit  heute im Fanshop erhältlich, wie Luca Salomon,  Leiter Operations & Administration, am gleichen Anlass bekanntgab. Wie immer im Cup im Duell zweier SFL-Klubs profitiert der FCZ auch schon im Achtelfinal auswärts nicht nur von der moralischen Unterstützung seiner Fans, sondern partizipiert auch finanziell an den Einnahmen. Allerdings nur bei den Tickets! Die Cateringeinnahmen landen auf verschlungenen Wegen schlussendlich im Transferkässeli von Fredy Bickel.

2 Kommentare

  • Lieber Admin,
    Die Einnahmen werden erst ab der 4. Runde aufgeteilt. Bis und mit der 3.Runde muss der Heimklub alles übernehmen. 🙂


    http://www.football.ch/de/Portaldata/1/Resources/dokumente/schweizer_cup/2014/Leitfaden_D_2014_15.pdf

    2.2. Matcheinnahmen von der ersten bis und mit der dritten Runde
    Im Schweizer Cup werden die Spiele von der ersten bis und mit der dritten Runde auf Rechnung und
    Gefahr der Heimklubs ausgetragen. Die Heimklubs können also die gesamten Einnahmen aus diesen
    Spielen für sich behalten. Sie tragen aber – mit Ausnahme der Reisekosten des Gastklubs, vgl. dazu
    sogleich – auch alle entstehenden Kosten (Entschädigung der Schiedsrichter, Sicherheitsdienst, etc.).
    Die von der ersten bis zur dritten Runde auswärts spielenden Klubs erhalten pro Spiel an Stelle einer
    Partizipation an den Einnahmen des Heimklubs vom SFV folgende Pauschalentschädigung, mit der
    auch die Reisekosten abgegolten werden:
    – Klubs der Super League: CHF 5‘000.00
    – Klubs der Challenge League: CHF 3‘000.00
    – Klubs der Ersten Liga: CHF 2‘000.00
    – Klubs der Amateur Liga: CHF 2‘000.00
    10 / 22
    Von der vorstehenden Regelung ausgenommen sind Begegnungen zwischen zwei Klubs der SFL. Bei
    solchen Spielen werden die Nettoeinnahmen zwischen dem Heim- und dem Gastklub geteilt (dazu sogleich
    Ziff. 2.3). Entsprechend erhalten die Klubs der SFL, die auswärts gegen einen anderen Klubs der
    gleichen Abteilung anzutreten haben, auch keine Entschädigung.
    2.3. Matcheinnahmen ab der vierten Runde
    Ab der vierten Runde des Schweizer Cups werden die Nettoeinnahmen (bzw. ein allfälliges Defizit)
    zwischen dem Heim- und dem Gastklub nach dem bekannten herkömmlichen System geteilt (vgl. Art.
    18 bis 20 des Schweizer Cup-Reglements; ein entsprechendes Berechnungsformular kann auf
    http://www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, SFV, Offizielle Dokumente, Würth Schweizer Cup
    herunter geladen werden). Folglich werden ab der vierten Runde auch keine Entschädigungen an die
    auswärts spielenden Klubs mehr ausgerichtet.

    • Lieber FCZ Fan, doch, sie werden in einem Spiel zwischen SFL-Klubs schon jetzt aufgeteilt – Du hast den entsprechenden Abschnitt ja oben selbst reinkopiert: „Von der vorstehenden Regelung ausgenommen sind Begegnungen zwischen zwei Klubs der SFL. Bei solchen Spielen werden die Nettoeinnahmen zwischen dem Heim- und dem Gastklub geteilt (dazu sogleich Ziff. 2.3). Entsprechend erhalten die Klubs der SFL, die auswärts gegen einen anderen Klubs der gleichen Abteilung anzutreten haben, auch keine Entschädigung.“ Mit „Entschädigung“ ist die Reisepauschale des SFV gemeint.

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